EURATOM-Vertrag: Überarbeitung oder Kündigung
09.05.2007
In einem heute, Mittwoch 9. Mai, im Europa- und Integrationsausschuß des Salzburger Landtages diskutierten Antrag traten die Grünen dafür ein, die Bundesregierung „aufzufordern, den Austritt Österreichs aus EURATOM konsequent zu betreiben und das Regierungsübereinkommen in diesem Sinn zu ergänzen.“ Begründet wurde dies von der grünen LAbg. Heidi Reiter unter anderem mit der „für Erneuerbare Energien und Technologienunerträglichen Wettbewerbsverzerrung“ durch den EURATOM-Vertrag. Drei völkerrechtliche Gutachten bestätigten inzwischen, „dass dieser Privilegienvertrag zugunsten der Atomwirtschaft gekündigt werden kann, ohne die EU-Mitgliedschaft als solche in Frage zu stellen.“ Als geladener Experte ergänzte Mag. Heinz Stockinger von der Salzburger Plattform gegen Atomgefahren (PLAGE), dass „kein einziges gegenteiliges Gutachten vorliegt“.
Die
SPÖ-ÖVP-Mehrheit im Salzburger Landtag konnte sich zur sofortigen
Forderung nach
einem österreichischen EURATOM-Beitritt nicht durchringen.Obwohl sämtliche Anläufe der letzten Jahre zu
einer EURATOM-Reformkonferenz gescheitert sind, will die Salzburger
Landtagsmehrheit nochmals auf Bemühungen der Bundesregierung um eine
solche Revision
des Atomvertrags setzen. Allerdings mit dem Zusatz, „innerhalb von drei
Jahren
eine grundlegende Überarbeitung des EURATOM-Vertrags“ zu erreichen. „Im
Falle
eines Scheiterns“ innerhalb dieses Zeitraumes solle die österreichische
Regierung „Ausstiegsszenarien prüfen und gegebenenfalls die
Bereitschaft zum
Ausstieg erklären.“ Bereits bis zum 31.12.2007 soll die Bundesregierung
„die
reale Höhe und detaillierte Mittelverwendung der österreichischen
Beiträge“ zum
EURATOM-Budget „ermitteln und dem Salzburger Landtag berichten.“
Nach
Ansicht von PLAGE-Sprecher Stockinger setzt der Salzburger Landtag mit
der
EURATOM-Revisionsforderung „auf ein lahmes Pferd“: „Nur mit der
Ankündigung des
Austritts aus der Atomgemeinschaft kann Österreich für Diskussions- und
Reformbereitschaft auch bei den Staaten sorgen, denen der Status-quo
quasi
kampflos die bequemste Absicherung ihrer Pro-Atompolitik garantiert.“
Die
gesetzte Frist von drei Jahren – d.h. bis zum Ende der laufenden
Legislaturperiode – sei das Mindesterfordernis, um weitere Bemühungen
um eine
EURATOM-Überarbeitung auf den Prüfstand stellen zu können, meint der
PLAGE-Sprecher.
F.d.
Plattform gegen Atomgefahren (PLAGE):
