Untätigkeit der Bundesregierung provoziert weitere Grenzblockaden!

16.05.2007   

Presseaussendung der Organisatoren der Temelin-Grenzblockaden am 16. Mai 2007

PA: Untätigkeit der Bundesregierung provoziert Blockade aller 16 Grenzübergänge!
Utl.: Völkerrechtsklage muss JETZT eingeleitet werden!

Sollte die Bundesregierung nach dem eindeutigen Gutachten des Verfassungsdienstes die Einleitung der Völkerrechtsklage weiterhin verzögern, werden bei der nächsten Protestaktion alle 16 Grenzübergänge zu Tschechien blockiert werden, so die Organisatoren der Temelin-Grenzblockaden bei der
heutigen Pressekonferenz vor dem AKW Temelin.

Der österreichische Nationalrat hat am 14. Dezember 2006 - also vor mehr als fünf Monaten - die Bundesregierung aufgefordert, völkerrechtliche Schritte gegen die Tschechische Republik einzuleiten! Bundeskanzler Gusenbauer hat es bislang nur geschafft, ein Gutachten in Auftrag zu geben, dass bestätigt:
a.) JA, das Melker Abkommen ist völkerrechtlich verbindlich und
b.) JA, der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag ist für den Streitfall Temelin
zuständig! Wenn die Tschechische Republik der Meinung ist, alle Verpflichtungen aus dem Melker Abkommen erfüllt zu haben, sollten keine Bedenken bestehen, sich dem Internationalen Gerichtshof zu unterwerfen, so die Atomgegner und weiter.
Die Weigerung Tschechiens, sich einem Gerichtsverfahren zu stellen, muss als
Schuldeingeständnis interpretiert werden

Vier Wochen sollten für die Bundesregierung ausreichen, um die Völkerrechtsklage beim Internationalen Gerichtshof in Den Haag einzubringen!


Seit Oktober 2005 liegt der Bericht der internationalen Experten vor, der klar beweist, dass die wesentlichen Sicherheitsmängel in Temelin nicht behoben wurden. Beim Expertenhearing am 21. März 2007 im Parlament wurde vom
Leiter der internationalen Expertenkommission Univ.-Prof. Wolfgang Kromp die Umsetzung der Vereinbarungen des Melker Abkommens durch die Tschechische Republik mit einem "Nicht Genügend" beurteilt.

"Vier Wochen sollten für die Bundesregierung ausreichen, um die Völkerrechtsklage beim Internationalen Gerichtshof in Den Haag einzubringen. Offensichtlich kann nur die gerichtlich angeordnete Nachrüstung aller mit Österreich paktierten Sicherheitsauflagen die Gefahr aus Temelin bannen. Weiter bloß über die Sicherheit von Temelin in diversen Kommissionen zu debattieren, ist jedenfalls ein
untaugliches Mittel, die ÖsterreicherInnen vor Temelin zu schützen, so die Organisatoren der Temelin-Grenzblockaden abschließend.

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