RAUS aus EURATOM

Seit 2007 versuchen PLAGEund "atomstopp-atomkraftfrei leben"  einen Ausstieg Österreichs aus dem EURATOM-Vertrag zu erreichen. Drei Gutachten belegen, dass dies möglich ist (s.u). Nach zahlreiche Aktionen(vgl. Downloadbereich rechts und Bildleiste unten) wurde vom Verein atomstopp auch ein Volksbegehren initiiert (Feb/März 2011), das von der PLAGE allerdings nicht aktiv unterstützt wurde (im Download-Bereich trotzdem ein paar Impressionen - inkl. der EURATOM-Radiowerbung-Spots).

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Unfairer Wettbewerb gegenüber erneuerbarer Energien:


Der EURATOM-Vertrag (1957) bewirkt unter anderem, dass Österreich jährlich mindestens 40 Mio. Euro (Quelle parlamentarische Anfragebeantwortung 2004) in die Atomenergie investieren muss. Die Atomindustrie wäre nicht wettbewerbsfähig, wenn sie nicht direkte und indirekte Förderungen in unvorstellbar hohem Ausmaß bekäme. Und für diese Subventionen bildet der EURATOM-Vertrag die Grundlage: er entzieht die Atomindustrie dem Wettbewerbsrecht. In allen anderen Wirtschaftsbereichen ist den EU-Instanzen der Wettbewerb heilig. Nur die Atomenergie genießt Ausnahme und Privileg.
Das Europäische Parlament hat nach wie vor, auch im Lissabon-Vertrag, keine Mitentscheidungsmöglichkeit bei der Finanzierung von Atomkraftwerken durch die EURATOMMilliardenkredite. Diese Förderungen führen zu einer massiven Wettbewerbsverzerrung zu ungunsten erneuerbarer Energiequellen.
Es ist längst an der Zeit, alle finanziellen Mittel aus der Förderung der Atomenergie abzuziehen und 1:1 den Technologien zur
Energiegewinnung aus erneuerbaren Quellen zuzuführen

Ein Ausstieg aus EURATOM ist rechtlich machbar

Die rechtliche Machbarkeit  eines Ausstiegs aus EURATOM ist mittlerweile durch drei Gutachten belegt. Unabhängig voneinander kommen Prof. Dr.  Michael Geistlinger, Universität Salzburg, Prof. Dr. Manfred Rotter, Universität Linz, sowie Prof. Dr. Bernhard Wegener, Universität Erlangen-Nürnberg, zu dem Schluss, dass Staaten „kraft des Völkergewohnheitsrechts, das durch Art. 56 der Wiener Vertragskonvention (WKV) kodifiziert wurde“ aus dem EURATOMVertrag aussteigen können, ohne die EUMitgliedschaft in Frage zu stellen. Soweit erforderlich, können EURATOM-Bestimmungen in andere EU-Verträge bzw. in bilaterale Abmachungen überführt werden.

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Videos und Bilder zu "Raus aus EURATOM": http://www.rausauseuratom.blogspot.com/

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Unterrichtsmittel Atomwaffen

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Weiterentwicklung des Atom-Völkerrechts

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