| KYOTOZIEL,
AGENDA 21 UND CDM
Bei der Klimakonferenz
in Kyoto 1997 wurden erstmals konkrete Ziele für die Reduktion
des Ausstoßes von Treibhausgasen formuliert. Das sogenannte
„Kyoto-Protokoll“ wurde allerdings erst im Februar 2005
ratifiziert. Um in Kraft zu treten, musste das Protokoll nämlich
durch mindestens 55 % der Vertragsstaaten beschlossen werden, die
zugleich für mindestens 55 % der ausgestoßenen Treibhausgase
des Referenzjahres 1990 verantwortlich sein mussten. Möglich
wurde dies letztendlich aufgrund der Ratifizierung des Protokolls
durch Russland und damit der Überwindung der „55 %-Hürde“.
Einer der Hauptverursacher – die USA mit etwa 36 % des gesamten
Ausstoßes an Treibhausgas verzichtet bisher auf die Teilnahme…
Agenda21 - Solarkocherfinanzierung durch Gemeinden Im Zuge des
Kyoto-Protokolls, das auf Gemeinde-Ebene in der „Agenda 21“
umgesetzt wird, wurde auch ein Instrument zur leichteren Erreichbarkeit
der CO2-Einsparungsverpflichtung geschaffen: Clean Development Mechanism
(CDM pdf, 135 kB), der „Mechanismus
für umweltverträgliche Entwicklung“. Er soll helfen,
die Kosten für die vorgeschrieben Treibhausgas-Reduktion niedrig
zu halten und gleichzeitig eine umweltverträgliche Entwicklung
in Ländern des Südens zu fördern.
CO2-Gutschrift für Solarkocherverbreitung durch CDM
So kann ein „Industrieland“ durch die Finanzierung einer
Einsparungsmaßnahme von Treibhausgas außerhalb des eigenen
Staatsgebiets sogenannte "carbon credits" (CERs) erwerben
- also quasi eine CO2-Gutschrift. Ein sinnvoll scheinender Weg den
Prozess zu beschleunigen, da es aufgrund von Entwicklungsunterschieden
in Industrieländern im Schnitt 30 Mal teurer ist Treibhausgas-Emissionen
zu verringern. Obwohl sich der Verdacht des „Freikaufens“
aufdrängt (die Umweltauflagen in „Industrieländern“
ermöglichen dies aber ohnehin nur bedingt) bietet dies eine
gute Möglichkeit die Verbreitung der Solarkochertechnologie
zu fördern. So können mit dem Parabolspiegel-Solarkocher
beispielsweise vier Tonnen CO2 pro Jahr eingespart werden.
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Abb.: CO2-Gutschriften im Sinne des CDM ermöglichen Solarkocherfinanzierungen
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